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Bekanntmachung FMA verhängt Sanktion gegen die Western Union International Bank GmbH wegen Verstößen gegen die DORA-Meldepflichten

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Western Union International Bank GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 42.000 Euro verhängt. Grund sind wiederholte Verstöße gegen die Meldepflichten gemäß Artikel 19 Absatz 4 Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 litera a-c Delegierte Verordnung (EU) 2025/301.  Die Western Union International Bank GmbH ist verpflichtet, schwerwiegende Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)-bezogene Vorfälle fristgerecht der FMA zu melden. Das Kreditinstitut hat mehrere Erst- als auch Zwischenmeldungen wegen derartiger Vorfälle verspätet erstattet. Das Straferkenntnis erging im Rahmen der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und ist rechtskräftig.

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