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Vertriebsuntersagung für „Emerald Global Energy Transformation Fund (Ireland)“

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Emerald Global Energy Transformation Fund (Ireland)“, Teilfonds des „Emerald Innovation Fund ILP”, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „TMF Fund Management (Ireland) Limited“ verwaltet wird, wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren 2026 in Österreich per 24.07.2026 untersagt. Für die Prüfung der übermittelten geänderten fondsrelevanten Informationen und Unterlagen (zum Beispiel aktualisierten Verkaufsprospekt) ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, spätestens bis zum 15. Jänner, für jeden zum Stichtag zugelassenen AIF eine jährliche Gebühr zu entrichten. Die FMA hat den weiteren Vertrieb von Anteilen an EU-AIF in Österreich zu untersagen, wenn die Gebühr nicht fristgerecht entrichtet wird.

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