Die GARANTA Versicherungs-AG mit Sitz in Nürnberg, beabsichtigt, den gesamten Bestand ihrer österreichischen Zweigniederlassung („GARANTA Versicherungs-AG Österreich“) auf die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group mit Sitz in Wien, zu übertragen.
Gemäß § 20 Abs 5 VAG iVm § 31 Abs 2 VAG 2016 besteht ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer bei im Inland belegenen Risiken.