Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Bitpanda GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind mehrere Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte („MiCAR“). Konkret hat die Bitpanda GmbH entgegen §Art. 8 Abs. 1, 5 MiCAR ein Kryptowerte-Whitepaper nicht spätestens 20 Arbeitstage vor dem Tag von dessen Veröffentlichung an die FMA übermittelt.
Weiters verbreitete die Bitpanda GmbH entgegen Art. 7 Abs. 2 MiCAR eine Marketingmitteilung, ohne zuvor das erforderliche Kryptowerte-Whitepaper veröffentlicht zu haben. Ferner unterließ die Bitpanda GmbH hinsichtlich einer Marketingmitteilung, die in Art. 7 Abs. 1 lit. e MiCAR genannte Erklärung über die fehlende behördliche Prüfung und Genehmigung und Alleinverantwortung des Anbieters sowie gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. d MiCAR eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse aufzunehmen.
Die MiCAR dient der Schaffung eines unionsweit einheitlichen Rechtsrahmens für Kryptowerte und bezweckt insbesondere den Schutz von Anleger:innen sowie die Sicherstellung der Integrität der Kryptomärkte. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.