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Erste Veröffentlichung eines MiCAR-Straferkenntnisses

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Mit der heutigen Veröffentlichung wird erstmals ein rechtskräftiges Straferkenntnis der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) nach der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) veröffentlicht. Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist.

Der europäische Kryptorechtsrahmen wird nun entlang des gesamten Aufsichtszyklus vollzogen. Die FMA unterstützt die Entwicklung eines regulierten Marktes für Kryptowerte. Innovation und konsequentes Enforcement sind dabei kein Widerspruch. Transparenz- und Anlegerschutzvorschriften sind wesentliche Bestandteile dieses Rechtsrahmens.

Die Veröffentlichung von Sanktionen ist Teil des gesetzlichen Systems und dient der Transparenz gegenüber Marktteilnehmern sowie Anlegerinnen und Anlegern.

Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.

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