Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Kurant GmbH eine Zusatzstrafe von 45.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Zusatzstrafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betrafen konkret Strategien und Verfahren der Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kund:innen bei Durchführung gelegentlicher Transaktionen und bei Bestehen des Verdachts oder des berechtigten Grundes zu der Annahme, dass Kund:innen einer terroristischen Vereinigung angehören oder dass Kund:innen objektiv an Transaktionen mitwirken, die der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung dienen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.