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FMA-Statistik: Pensionskassen und Vorsorgekassen steigern Vermögen im 2. Quartal auf insgesamt €57,1 Mrd. 

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Gesetzesnovelle im Nationalrat: Reform der betrieblichen Altersvorsorge öffnet Pensionskassen ab 2028 für alle Beschäftigten

Die österreichischen Pensionskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen sind im 2. Quartal aufgrund von Zuflüssen und einer positiven Marktentwicklung weitergewachsen. Per 30. Juni stieg das verwaltete Vermögen der Pensionskassen um 5,9% auf €31,9 Milliarden, jenes der Betrieblichen Vorsorgekassen um 5,7% auf €25,2 Milliarden. Das geht aus der heute veröffentlichten Statistik der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Quartalsentwicklung hervor. 

Die Anzahl der Anspruchsberechtigen der Pensionskassen stieg im 2. Quartal auf rund 1,148 Millionen Personen leicht an. Die Zahl derjenigen, die eine Pensionsleistung beziehen, wuchs auf 163.917 oder 14% der gesamten Berechtigten. Derzeit hat etwa ein Viertel der unselbständig Erwerbstätigen in Österreich Anspruch auf eine Leistung aus einer Pensionskasse. Beiträge zu einer Pensionskasse sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.  

Bei den Vorsorgekassen stieg die Anzahl der Anwartschaften (inklusive Mehrfachanwartschaften bei verschiedenen BVK aufgrund von Arbeitgeberwechseln) leicht auf 11,53 Millionen. Über die Betrieblichen Vorsorgekassen erhalten alle Beschäftigten Ansprüche im Rahmen der „Abfertigung Neu“. Dies geschieht automatisch über den Arbeitgeber, der jeden Monat 1,53% des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse einzahlt. 

„In der betrieblichen Altersvorsorge als der zweiten Säule des Pensionssystems schlummert großes Potenzial für den österreichischen Kapitalmarkt und für alle Beschäftigten, die für die Pension zusätzlich vorsorgen wollen“, erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. Die FMA ist als integrierte Finanzmarktaufsicht auch zuständig für die Pensions- und Vorsorgekassen. 

Der österreichische Nationalrat berät am heutigen Mittwoch über eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle der betrieblichen Altersvorsorge. Diese ermöglicht ab 2028 potenziell allen Beschäftigten Zugang zu einer Pensionskasse und setzt zusätzliche Anreize, Mittel in der zweiten Säule des Pensionssystems zu veranlagen. Auch für die FMA ergeben sich aus der Novelle neue aufsichtliche Befugnisse, etwa im Bereich der Verbraucherinformation und der Verwaltungskosten der Anbieter. 

Künftig können alle Arbeitnehmer:innen ihre erworbenen Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen. Damit erhalten auch jene 75% der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, die Chance einer lebenslangen steuerfreien Zusatzpension. Weiterhin wird durch die Novelle die Möglichkeit geschaffen, die Pflichtbeiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu veranlagen. Ziel ist es, den Betroffenen höhere Renditen durch dynamischere Veranlagungen zugänglich zu machen. Bei dieser Option entfällt die für die „Abfertigung Neu“ bisher geltende Kapitalgarantie, und die vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei Kündigungen. 

Derzeit werden jährlich rund €1,1 Milliarden (etwa 5% des verwalteten Vermögens) von den Vorsorgekassen ausgezahlt – vor allem bei Arbeitgeberwechsel oder Pensionsantritt. Diese Mittel können in Zukunft potenziell im System verbleiben: Durch Übertragung in eine Pensionskasse, oder weil die Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft gewählt wurde, die erst bei Pensionsantritt ausgezahlt werden darf. Da die Option freiwillig ist, lässt sich derzeit schwer abschätzen, wie viele Arbeitnehmer:innen sie wählen werden.  

„Gute und verständliche Informationen und Aufklärung der Arbeitnehmer:innen zu den neuen Optionen in der zweiten Säule des Pensionssystems werden in den nächsten Monaten essenziell sein, damit diese Chancen wahrgenommen werden“, so FMA-Vorständin Mariana Kühnel abschließend. 

Die Quartalsberichte zu den Pensionskassen und zu den Betrieblichen Vorsorgekassen sind auf der Website der FMA abrufbar.  

Rückfragehinweis für Journalist:innen: 

Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher) 
Telefon: +43 (1) 249 59-6010
Mobil: +43 676 8824 9995
E-Mail: [email protected]

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