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Konzessionserweiterung CMTA AG

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Dem Antrag der Wertpapierfirma CMTA AG (FN 477532d) auf Erweiterung der bestehenden Konzession wurde mit Bescheid der FMA stattgegeben und am 25.09.2026 rechtswirksam zugestellt.

Die Konzession des Unternehmens umfasst somit die Berechtigung zur gewerblichen Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen:

  • Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG  2018;
  • Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018;
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG  2018;
  • Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG  2018;
  • Handel für eigene Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 WAG 2018;
  • Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung ( § 3 Abs 2 Z 8 WAG 2018)
  • Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Z 9 WAG 2018;
  • Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG  2018
  • Devisengeschäfte gemäß § 3 Abs. 2 Z 12 WAG 2018;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Emissionen für Dritte gemäß § 3 Abs. 2 Z 13 WAG 2018;

in Bezug auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis d und h WAG 2018 mit ausdrücklicher Berechtigung zum Halten von Kundengeldern und Finanzinstrumenten.

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