Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Green Finance Capital AG als juristische Person wegen Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2017/1129 durch irreführende Werbung auf ihrer Webseite und in einem Werbefolder betreffend eine qualifiziert nachrangige Anleihe mittels Straferkenntnis eine Strafe von 35.000 Euro verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 23.11.2023
Die Green Finance Capital AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.