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Aozora Alliance ehemals Shinsei Associates

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. September 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

Aozora Alliance
mit angeblichem Sitz in
World Udagawa Building,
3F, 36-6 Udagawa-cho,
Shibuya-Ku,
Tokyo 150-0042,
Japan
International Client Call Number: + 81 3 4496 6021
International Client FAX Number: + 81 3 4496 6031
Email: contactus(at)aozoraalliance.com
Web: www.aozoraalliance.com

ehemals
Shinsei Associates
mit angeblichem Sitz in
7th F, Kyodo Tsushin Kaikan
2-5, Toranomon 2-chome
Minato-ku
Tokyo 105-0001
Japan
Tel:+81 3 4496 6021
Fax: +81 3 4496 6031
Email: contactus(at)shinseiassociates.com
Web: www.shinseiassociates.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

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