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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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Bei allen drei von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Absatz 1 und 2 InvFG 2011, wird das Anteilscheingeschäft vom 24.02.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend die Fungibilität der Moskauer-Börse ausgesetzt.

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