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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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Betreffend den „Gutmann CZK Bonds “ und den „Gutmann Eastern Europe Bonds“, beide von der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft verwaltete Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), wird das Anteilscheingeschäft vom 06.07.2023 bis 07.07.2023 iSd § 56 InvFG 2011 infolge von Börsefeiertagen ausgesetzt.

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