Gemäß § 4 Abs. 7 BWG bzw. § 92 Abs. 11 WAG 2007 hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) sowie zur gewerblichen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Juli 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:
Banque Royale Limited
Villa Garcon
Boulevard des Coellencante-Moroni
Mutsamudu
Anjouan
Union of Comores KM
Company Number 1164
Licence Number L1164A/BRL
Phone: +269 34 14 89
Fax: +269 71 14 88
Mail: info(at)banque-royale.com
Dieser Anbieter ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung ist daher nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrerer Finanzinstrumente zum Gegenstand haben.