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United Trust Sociedad Limitada

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Gemäß § 4 Abs. 7 BWG bzw. § 92 Abs. 11 WAG 2007 hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG) sowie zur gewerblichen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Juli 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

United Trust Sociedad Limitada
Apartado 266
E-03580 Alfaz del Pí
España / Spanien

bzw.

United Trust Training & Coaching, Sociedad Limitada
Calle Bululla, Num. 3
03530 Nucia (LA) – Alicante
España / Spanien

Dieser Anbieter ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die Vermittlung von Einlagen ist daher nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrerer Finanzinstrumente zum Gegenstand haben.

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