Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. eine Geldstrafe iHv 14.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Die Kapitalanlagegesellschaft hat es in Bezug auf mehrere Miteigentumsfonds unterlassen, erforderliche Dokumente gemäß § 136 und § 138 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) rechtmäßig zu veröffentlichen. Die betreffenden Bestimmungen dienen der Wahrung der Informationsrechte der Anleger. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.