Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie über den verantwortlichen Beauftragen der UniCredit Bank Austria AG mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 1.600,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die UniCredit Bank Austria AG hat entgegen Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 einem Kunden vorgegeben, in welchem Mitgliedsstaat das Referenzkonto zu führen ist. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.