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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen den verantwortlichen Beauftragten der UniCredit Bank Austria AG wegen eines Verstoßes gegen das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie über den verantwortlichen Beauftragen der UniCredit Bank Austria AG mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 1.600,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die UniCredit Bank Austria AG hat entgegen Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 einem Kunden vorgegeben, in welchem Mitgliedsstaat das Referenzkonto zu führen ist. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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