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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH wegen des Verstoßes gegen Fondsbestimmungen

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH als juristische Person eine Geldstrafe von 2.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund ist ein Verstoß gegen die Anlagebestimmungen des § 74 Abs 1 letzter Satz in Verbindung mit § 164 Abs 4 Investmentfondgesetz 2011 (InvFG 2011). Konkret hat die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH die Obergrenze für Sichteinlagen pro Kreditinstitut in einem Spezialfonds überschritten. Diese Obergrenze dient der Vermeidung einer Emittentenkonzentration. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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