Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Bank Gutmann Aktiengesellschaft eine Geldstrafe von 84.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund ist ein Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Konkret hat die Bank Gutmann Aktiengesellschaft Informationspflichten im Zusammenhang mit den regelmäßigen Berichten an Kunden im Rahmen der individuellen Portfolioverwaltung verletzt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.