Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die bank99 AG eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe waren Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betrafen konkret die Risikoklassifizierung auf Kund:innenebene, die Feststellung und Überprüfung der Identität von Auftraggeber:innen von Barüberweisungen sowie die Einholung von Informationen über die Herkunft von bei Barüberweisungen eingesetzten Mittel. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.