Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die BTV Vier Länder Bank AG eine Geldstrafe in Höhe von 18.400 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“). Konkret hat die BTV Vier Länder Bank AG entgegen Artikel 22 Absatz 2 der Prospektverordnung in Werbungen nicht darauf hingewiesen, dass ein Prospekt veröffentlicht wurde. Die prospektrechtlichen Bestimmungen dienen dem Anlegerschutz und sind für die Offenlegung von Informationen von zentraler Bedeutung, da sie Informationsasymmetrien zwischen Anlegern und Emittenten beseitigen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.