Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft eine Geldstrafe in Höhe von 375.000 Euro verhängt. Konkret hat das Unternehmen gegen die Ad-hoc Meldepflicht des Art 17 der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) verstoßen, indem es im Jahr 2022 eine sie unmittelbar betreffende Insiderinformation in Bezug auf die Absicht, ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten nicht so bald wie möglich der Öffentlichkeit bekannt gegeben hat. Die Vorschrift des Artikel 17 MAR dient dem Anlegerschutz, dem Funktionsschutz des Marktes und Schutz vor Insiderhandel. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 14.04.2025
Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.