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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Compass Gruppe GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Compass Gruppe GmbH als juristische Person wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe in Höhe von Euro 70.000,- verhängt hat. Das Unternehmen hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (CLEEN Energy AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 01.12.2021:

Die Compass Gruppe GmbH hat gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 01.03.2023:

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA vom 13.10.2021 bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.