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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Asset Management GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Erste Asset Management GmbH als juristische Person wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 4%-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe in Höhe von EUR 279.200,- verhängt hat. Die gegenständlichen Aktien (Aktien der Immofinanz AG) befanden sich in Fonds, die von der Erste Asset Management GmbH im Tatzeitraum verwaltet wurden. Die Kapitalanlagegesellschaft hat es unterlassen, das Unterschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht dem Emittenten (Immofinanz AG) mitzuteilen.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Die Erste Asset Management GmbH hat Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 21.12.2021

Das BVwG hat der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die von der FMA verhängte Strafe auf EUR 239.200,– herabgesetzt wurde.

Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

Aktualisierung vom 28.01.2022

Die Erste Asset Management GmbH hat Beschwerde gegen das Erkenntnis beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhoben.

Aktualisierung vom 22.03.2022

Der VfGH hat die Behandlung der Beschwerde der Erste Asset Management GmbH abgelehnt.

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