Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit angemessenen Informationen für Kunden

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG als juristische Person wegen Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Pflicht, Kunden der digitalen Vermögensverwaltung („Invest Manager“ im Rahmen der Nutzung des Internetbankings) angemessene Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, eine Geldstrafe von 89.600 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »