Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der „FBI“ Immobilien GmbH wegen des unerlaubten Betreibens des Kreditgeschäfts nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 40.000,00 verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 13.02.2026
Die „FBI“ Immobilien GmbH sowie der im Tatzeitraum Verantwortliche haben gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.