Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der „FBI“ Immobilien GmbH wegen des unerlaubten Betreibens des Kreditgeschäfts nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 40.000,00 verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 13.02.2026
Die „FBI“ Immobilien GmbH sowie der im Tatzeitraum Verantwortliche haben gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Aktualisierung vom 5.10.2026
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Straferkenntnis der FMA bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.