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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die „FBI“ Immobilien GmbH wegen dem unerlaubten Betrieb des Kreditgeschäfts (BWG)

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der „FBI“ Immobilien GmbH wegen des unerlaubten Betreibens des Kreditgeschäfts nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 40.000,00 verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 13.02.2026

Die „FBI“ Immobilien GmbH sowie der im Tatzeitraum Verantwortliche haben gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.