Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG eine Geldstrafe von 89.460 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II). Konkret hat die HYPO NOE ihre Verpflichtung verletzt, angemessene Vorkehrungen zur Kontrolle von persönlichen Geschäften relevanter Personen zu treffen. Diese Vorkehrungen sollen unter anderem verhindern, dass solche Personen vertrauliches Wissen ausnutzen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 02.10.2024
Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Aktualisierung vom 17.07.2025
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Straferkenntnis der FMA in der Sache bestätigt. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die von der FMA verhängte Strafe auf EUR 59.460 herabgesetzt wurde. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.