Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Verletzungen von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der bestmöglichen Durchführung von Dienstleistungen für Kunden gegen die HYPO TIROL BANK AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 29.600 Euro verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.