Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die IQAM Invest GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 7.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Die IQAM Invest GmbH hat für zwei von ihr verwalteten Fonds in Fondsanteile eines dritten Fonds investiert, der nach seinen Vertragsbedingungen nicht den vorgeschriebenen Veranlagungskriterien des § 71 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 2011 entsprach. Diese Bestimmung dient dem Anleger:Innenschutz. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.