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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Linz Textil Holding AG wegen Verstößen gegen das BörseG 2018

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Linz Textil Holding AG eine Geldstrafe von EUR 23.000.- verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind Verstöße gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018). Konkret hat die Linz Textil Holding AG ihre Jahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre Jahr 2022 und 2023 nicht rechtzeitig im einheitlichen elektronischen und gesetzlich vorgesehenen Berichtsformat European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2020 sind alle Jahresfinanzberichte gemäß § 124 BörseG 2018 in einem einheitlichen europäischen Berichtsformat („ESEF-Format“) zu veröffentlichen, weshalb es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreicht, die Jahresfinanzberichte im PDF-Format zu veröffentlichen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.