Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die LLB Bank AG, welche im Tatzeitraum die Bezeichnung Zürcher Kantonalbank Österreich AG führte, als juristische Person eine Geldstrafe von 28.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Die Bank hat es über einen längeren Zeitraum unterlassen, die von ihr getätigten Geschäfte mit Finanzinstrumenten gemäß Artikel 26 Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente MiFIR (VO (EU) 600/2014) so schnell wie möglich und spätestens am Ende des folgenden Arbeitstages, der FMA zu melden. Die im Rahmen der Transaktionsmeldungen übermittelten Daten sind wesentlich für die Marktüberwachung durch die FMA. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.