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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. wegen Verstößen gegen das BörseG 2018

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. eine Geldstrafe in Höhe von 460.000 Euro wegen verspäteter Mitteilungen der Überschreitung von Beteiligungsgrenzen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 verhängt. Konkret hat es die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. unterlassen, fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (POLYTEC Holding AG) die Überschreitung von Stimmrechtsanteilen in Aktien mitzuteilen. Bei der Beteiligungspublizität nach §§ 130 ff BörseG 2018 soll der Markt über die Beteiligungsstruktur des Emittenten informiert werden. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde gegen das Straferkenntnis erhoben.

Aktualisierung vom 23.07.26

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 16.07.2026 das Straferkenntnis der FMA vom 11.06.2025 vollinhaltlich bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.