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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Marchfelder Bank eG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse

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Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen die Marchfelder Bank eG als juristische Person wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse im Rahmen einer Umschichtung bei der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von EUR 19.200,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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