Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Pierer Industrie AG als juristische Person eine Geldstrafe in Höhe von 138.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund ist ein Verstoß gegen börserechtliche Vorschriften. Konkret hat die Emittentin die Jahresfinanzberichte der Geschäftsjahre 2023 und 2024 jeweils zu spät vollständig veröffentlicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.