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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen eines Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung als juristische Person eine Geldstrafe von 1.700 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen die Veranlagungsbestimmungen im Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011). Konkret hat die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Grenze für Kreditaufnahmen auf Rechnung des Fondsvermögens überschritten. Diese Grenzen dienen dem Schutz des Fondsvermögens. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.