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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Schoellerbank Aktiengesellschaft wegen Verletzung von Organisationsvorschriften und Depotbankbestimmungen

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) und zweier Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (bis ins Jahr 2019) gegen die Schoellerbank Aktiengesellschaft als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 34.000,- verhängt hat. Konkret hat die Schoellerbank Aktiengesellschaft gegen allgemeine organisatorische Anforderungen in Bezug auf die Compliance-Funktion (WAG 2018 iVm Delegierten Verordnung (EU) 2017/565) und die Vergütungsbestimmungen (InvFG 2011) verstoßen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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