Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Schoellerbank Invest AG als juristische Person eine Geldstrafe von 12.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund ist ein Verstoß gegen die von der FMA bewilligten Fondsbestimmungen. Konkret hat die Schoellerbank Invest AG die Quote für die Aufnahme von Geldmarktinstrumenten in einem Anleihenfonds mehrmals überschritten. Diese Quoten dienen dem Schutz des Fondsvermögens. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.