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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die SIDO Immobilien GmbH wegen Verstößen gegen die Prospektverordnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die SIDO Immobilien GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Zum einen hat die SIDO Immobilien GmbH entgegen Artikel 22 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2017/1129 auf ihrer Website Werbung zur Verfügung gestellt, die nicht mit den im Prospekt enthaltenen Informationen übereinstimmte. Weiters hat die SIDO Immobilien GmbH entgegen Artikel 21 Absätze 2 und 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 gebilligte Wertpapierprospekte und gebilligte Nachträge zu Wertpapierprospekten nicht mindestens zehn Jahre nach ihrer Veröffentlichung öffentlich zugänglich gemacht. Die prospektrechtlichen Bestimmungen dienen dem Anlegerschutz und sind für die Offenlegung von Informationen von zentraler Bedeutung, da sie Informationsasymmetrien zwischen Anlegern und Emittenten beseitigen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.