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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Sparkasse Oberösterreich Bank AG wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Sparkasse Oberösterreich Bank AG eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe waren Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret betrafen diese die Einrichtung von Strategien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtung zur Ergreifung angemessener Maßnahmen, um die Eigentums- und Kontrollstruktur des Kunden zu verstehen, sowie die schriftliche Festlegung, laufende Anwendung und Kontrolle der Einhaltung von Strategien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtung zur regelmäßigen Aktualisierung sämtlicher aufgrund des FM-GwG erforderlicher Informationen, Daten und Dokumente. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.