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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die STRABAG SE wegen verspäteten Veröffentlichungen von Eigengeschäften

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die STRABAG SE eine Geldstrafe in Höhe von 31.350 Euro verhängt. Grund sind zwei Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014). Konkret hat die STRABAG SE die Meldung von zwei Eigengeschäften (Directors‘ Dealings Meldungen) nicht spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung veröffentlicht. Diese Meldungen dienen der Transparenz am Kapitalmarkt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.