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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die VIVAT Investment GmbH wegen Verstößen gegen die Prospektverordnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die VIVAT Investment GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret hat die VIVAT Investment GmbH entgegen Artikel 21 Absätze 2 und 7 sowie Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 21 Absätze 2 und 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 die gebilligten Sprachfassungen eines Prospekts und zweier Nachträge zum Prospekt nicht mindestens zehn Jahre nach ihrer Veröffentlichung öffentlich zugänglich gemacht. Durch diese Vorschriften soll sichergestellt werden, dass die Dauer der öffentlichen Verfügbarkeit von Prospekten und Nachträgen mit jener der Jahres- und Halbjahresfinanzberichte gemäß der Richtlinie 2004/109/EG übereinstimmt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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