Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Volksbank Niederösterreich AG eine Geldstrafe von 52.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret verfügte die Volksbank Niederösterreich AG über keine angemessenen Strategien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtung zur Einholung und Überprüfung der Herkunft der Mittel bei der Durchführung und der ex post-Überprüfung von Bareinzahlungen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.