Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 durch Verletzung von Wohlverhaltensregeln im Zusammenhang mit der Beratung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten gegen die VORARLBERGER LANDES-VERSICHERUNG V.a.G. als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.