Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen die WEB Windenergie AG wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung von Eigengeschäften eine Geldstrafe in Höhe von EUR 27.600.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.