Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group jeweils als juristische Personen wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 10 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe iHv jeweils EUR 226.667,- verhängt hat. Die o.g. Unternehmen haben es unterlassen, das Unterschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (S IMMO AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 09.06.2021
Die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group haben Beschwerde gegen die Straferkenntnisse der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Aktualisierung vom 11.04.2022
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Straferkenntnisse der FMA vom 22.04.2021 bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für zulässig erklärt. Die Erkenntnisse sind rechtskräftig.
Aktualisierung vom 02.06.2022
Die
- Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group,
- Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe sowie der
- Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group
haben Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als auch Beschwerde gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhoben.
Aktualisierung vom 20.10.2022
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Beschluss vom 20.09.2022 die Behandlung der Beschwerde der
- Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group,
- Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe sowie der
- Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group
abgelehnt.
Aktualisierung vom 26.09.2023
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29.08.2023 die Revisionen der Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe sowie der Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group als unbegründet abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29.08.2023 der Revision der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group stattgegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben.
Aktualisierung vom 24.01.2024
In Beachtung des im ersten Rechtsgang ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.08.2023, wurde nun seitens des Bundesverwaltungsgerichtes der Beschwerde der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt.