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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wienerberger Mitarbeiterbeteiligungs-Privatstiftung wegen zu spät gemeldeter Eigengeschäfte

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Wienerberger Mitarbeiterbeteiligungs-Privatstiftung als juristische Person wegen Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch zu spät gemeldete Eigengeschäfte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 41.400,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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