Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen verspäteter Meldungen von Eigengeschäften

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen den Vorstand einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014). Konkret hat der Vorstand die verpflichtenden Meldungen seiner Eigengeschäfte (Directors‘ Dealing‘s-Meldungen) nicht spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die FMA respektive die Emittentin übermittelt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Nächster News-Eintrag: »