Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen eine verantwortliche Person der VBV-Pensionskasse AG eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verhängt. Die Verfahren wurden gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret verfügte die VBV-Pensionskasse AG im Tatzeitraum über kein wirksames IT-Risiko, Business Continuity- und Informationssicherheitsmanagement. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.