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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Maschinenfabrik HEID AG wegen Verstoß gegen die Regelpublizität

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Maschinenfabrik HEID AG als juristische Person wegen der verspäteten Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2020 mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG) eine Geldstrafe von 52.500 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.