Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Mitarbeiter eines Emittenten eine Geldstrafe von 4.000 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Es wurde eine Kauforder mit dem Ziel gegeben einen ersten Börsekurs für die bis dato nicht gehandelte Aktie zu bilden. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.