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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen natürliche Person wegen Verstoßes gegen das Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen eine natürliche Person wegen Verstoßes gegen das Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen gemäß § 154 Absatz 1 Z 2 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) in Verbindung mit Artikel 14 litera c (lit.c) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verhängt hat. Die natürliche Person verfügte über Insiderinformationen und legte diese Informationen gegenüber anderen Personen offen, wobei die Offenlegung nicht im Zuge der normalen Erfüllung von Aufgaben geschah. Das Straferkenntnis erfolgte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und ist damit sofort rechtskräftig.

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